Narrenverein Krähenloch Gutmadingen

Zusätzliche INFO


 

1. Masken beim Spalier

 
 
1.a   Zur Info, bei der Generalversammlung des NV Krähenloch am 16.11.2007
        habe ich beim Elferrat angefragt, wie es mit einer Satzung der
        Vereinigung aussieht, bzw. ob etwas bekannt ist, bezüglich des Tragens
        der Masken beim Spalier.
        Seitens der Elferräte wurde mir versichert, dass wir zum Spalier gerne
        die Masken tragen können. Es gibt keine Bestimmung oder Regelung,
        die das Tragen der Masken für solch einen Anlass ausdrücklich verbietet.
     
 
 
1.b   Stand nach der Generversammlung vom 11.11.2011
        Seitens der Vereinigung wurde festgelegt, dass die Masken nur im Zeitraum
        vom 06.01.XX bis nach Beendigung der Jahressaison getragen werden darf.
        Dies bedeutet dann also auch für uns, zum Spalier darf die Maske nicht
        getragen werden.
        Zukünftig werden wir also die Masken nur mitführen und dann die Masken
        hochhalten. Also nach wie vor zum Spalier das komplette Häs mit
        Halstuch, Handschuhe etc.     

 

 

2. Tragen des Häs

 
 
       Der Burgbläri darf nur während Veranstaltungen innerhalb der Gruppe
       getragen werden. Entweder bei Veranstaltungen, die vom gesamten
       NV Krähenloch oder bei Veranstaltungen, die nur von den Burgbläri
       besucht werden.
       Als Einzelkostüm bei privaten Feierlichkeiten oder als Besucher von Fremd-
       veranstaltungen ist dies nicht gestattet.

 

 

3. Mitglieder beim NV Krähenloch

 
 
3.a  Jeder Burgbläri ist auch Mitglied im NV Krähenloch und benötigt
       auch dort eine Mitgliedschaft.
       Bei den Burgbläri wurde festgelegt, dass eine Familienmitgliedschaft
       für Vollmitglieder nicht in Frage kommt.
       Dies wurde wegen versicherungstechnischen Gründen so beschlossen.
       Es ist bis heute noch nicht geklärt, falls bei einem Narrentreffen
       wirklich einmal jemand zu Schaden kommen sollte, ob diese Person im
       Schadensfall bei einer Familienmitgliedschaft ebenfalls voll abgesichert
       ist.

       Zum Zweiten ist es eigentlich so, dass bei einer Familienmitgliedschaft
       lediglich die angemeldete Person auch stimmberechtigt ist, weitere
       Familienmitglieder haben kein Stimmrecht.
    
3.b  Sollte während eines Narrentreffens ein Schadensfall auftreten, so ist
       zunächst wichtig mit der betreffenden Person die persönlichen Daten
       auszutauschen, auch wenn dadurch der Anschluss an die Gruppe verloren
       gehen sollte. Auch ist der Vorfall umgehend also noch vor Ort am besten
       bei der Umzugsauflösung beim Elferrat am besten noch beim Narrenvater oder
       dessen Stellvertreter zu melden. Noch besser ist es wenn die geschädigte
       Person bei der Meldung zugegen sein könnte.

 

 

4. Anzugsordnung beim Narrentreffen

 
 
       Von der Vereinigung wurden damals zur Aufnahme als Vollmitglied
       einige Punkte als Kriterien festgelegt.
       Darunter wurde bestimmt, dass auf jeden Fall schwarzes Schuhwerk
       getragen werden muss.
       Ausserdem gehören schwarze Handschuhe mit dazu.
       Ein weiterer Punkt war damals die leeren Hände und daher wurde
       festgelegt, dass ein Stock mit Fellstücken in der Hand getragen
       werden soll.

       Der Bläri selbst besteht aus Fellhose, gelbem Hemd mit Flammen bemalt,
       die Koppel mit den Ketten, Fellponcho, Halstuch und der Maske.
        
 
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